SilentCreation GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der SilentCreation GmbH, Zürich (nachfolgend «Auftragnehmer»), und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde») für sämtliche Dienstleistungen in den Bereichen Interims-Management, Beratung, Automatisierung und Software-Entwicklung. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrags zwischen den Parteien. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

II. Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen auf Grundlage des jeweiligen Mandats- oder Projektvertrags mit professioneller Sorgfalt. Art, Umfang und Zeitrahmen werden individuell vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen qualifizierte Dritte (Freelancer, Partnerunternehmen) beizuziehen. Er bleibt gegenüber dem Kunden für die Qualität der erbrachten Leistungen verantwortlich.

III. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumente und Systemzugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

IV. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Spezifikationen, Finanzdaten und personenbezogene Daten. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Non-Disclosure-Agreements (NDAs) werden auf Wunsch separat vereinbart.

V. Honorar und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der individuell vereinbarten Tages- oder Stundensätze oder als Festpreis für definierte Projekte. Spesen und Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Leistungserbringung einzustellen und Verzugszinsen von 5% p.a. geltend zu machen.

VI. Geistiges Eigentum

Individuell für den Kunden entwickelte Software, Konzepte und Dokumentationen gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über, sofern nicht anders vereinbart. Vorbestehende Frameworks, Bibliotheken, Tools und wiederverwendbare Komponenten des Auftragnehmers (einschliesslich bestehender SaaS-Produkte) verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erhält daran ein nicht-exklusives Nutzungsrecht gemäss der jeweiligen Vereinbarung.

VII. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag des jeweiligen Auftrags beschränkt.

VIII. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Unbefristete Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

IX. Daten und Unterlagen nach Vertragsende

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt der Auftragnehmer sämtliche vom Kunden erhaltenen Daten, Unterlagen und Zugänge zurück oder löscht sie – je nach Weisung des Kunden. Der Auftragnehmer bestätigt die vollständige Rückgabe bzw. Löschung auf Verlangen schriftlich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.

X. Höhere Gewalt

Wird die Leistungserbringung durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe oder vergleichbare Ereignisse) verunmöglicht oder wesentlich erschwert, ist der Auftragnehmer für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit. Dauert die Beeinträchtigung länger als 30 Tage, kann jede Partei den Vertrag schriftlich kündigen.

XI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zürich.